Logopädischer Dienst

Angebot Logopädischer Dienst

Eltern oder Lehrpersonen können sich bei uns melden, wenn sie Fragen zur Sprache ihres Kindes oder Schülerin haben.

  • Sie sind verunsichert, weil Ihr dreijähriges Kind nicht oder nur sehr wenig spricht
  • Sie bemerken, dass Ihr Kind für Aussenstehende schwer verständlich ist, weil es Laute nicht richtig bildet und Sätze verdreht
  • sie sind beunruhigt, weil Ihr Kind nicht fliessend spricht und häufig an Satzanfängen und Wörtern hängen bleibt.
  • Sie fragen sich, warum ihr Kind immer eine heisere Stimme hat, auch wenn es nicht erkältet ist.
  • Sie haben Fragen, weil Ihr Schulkind Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens hat.

Logopädinnen können bei diesen Fragen unterstützen und beraten. Wir bieten falls notwendig eine umfassende Abklärung, Beratung oder Therapie an. Wir sind Fachpersonen in folgenden Bereichen:

Störungen des Sprechens und der Sprache

  • Artikulationsstörungen
  • Ausbleiben oder Verzögerung der Sprachentwicklung
  • Sprachverständnisstörung
  • eingeschränkter Wortschatz
  • Wortfindungsstörungen
  • Dysgrammatismus
  • Wahrnehmungsstörungen

Störungen beim Schriftspracherwerb oder der mathematischen Sprache

  • Dysorthografie
  • Dyslexie
  • Rechenstörungen in Zusammenhang mit der gesprochenen Sprache

Weitere Störungen der Sprache, des Redeflusses und der Stimme

  • An-/Dysarthrie
  • A-/Dysphasie
  • Stottern
  • Poltern

Häufig gestellte Fragen von Eltern oder Fachlehrpersonen

Was wird bei einer logopädischen Abklärung genau erfasst?

Je nach Fall wird eine Einschätzung des Entwicklungsstandes in den verschiedenen Sprachbereichen gemacht: Aussprache, Wortschatz, Satzbau, Sprachverständnis, Kommunikation, Redefluss oder Stimme.

Aufgrund der Auffälligkeiten können auch andere Entwicklungsbereiche, wie zum Bespiel die auditive Wahrnehmung und die allgemeine Entwicklung genauer beurteilt werden.

Es findet zudem ein Anamnesegespräch statt. So kann gemeinsam mit den Eltern ein Gesamtbild der aktuellen Situation gemacht werden und können Zusammenhänge aufgezeigt werden.

Eine Therapiephase wird dann empfohlen, wenn beispielsweise eine Sprachentwicklungsstörung vorliegt oder mehrere sprachliche Bereiche betroffen sind. Auch wenn die allgemeine Entwicklung auffällt oder wenn ein Leidensdruck besteht, kann eine Therapie empfohlen werden.

Wie geht es weiter nach einer Abklärung?

Nach einer Abklärung findet ein Gespräch mit den Eltern statt, in dem die Logopädin die Ergebnisse mit ihnen bespricht und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgibt. Gemeinsam wird dann entschieden, was das Kind braucht (Therapie, Beratung, eine Kontrolle oder eine Empfehlung für eine Überweisung an eine andere Fachstelle). Danach werden die Rahmenbedingungen geklärt (Dauer der Therapie, Termin, bei Bedarf Hausaufgaben). Auch wird mit den Eltern eine Auftragsklärung gemacht. Falls erforderlich werden die Lehrpersonen informiert und es findet ein Gespräch mit diesen statt.

Wer übernimmt die Kosten für die Therapie?

Unser Angebot kann freiwillig in Anspruch genommen werden und die Kosten werden vom Kanton und der Gemeinde übernommen.

Wann braucht ein Kind eine Beratung und wann eine Therapie?

Nach der logopädischen Abklärung wird zusammen mit den Eltern entschieden, ob das Kind eine Beratung oder Therapie braucht. Beratungen umfassen in der Regel einen bis fünf Termine. Therapien finden grundsätzlich ein- bis zweimal wöchentlich über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis hin zu Jahren statt.

Der Unterschied zwischen Beratung und Therapie hat mit dem Schweregrad der sprachlichen Schwierigkeiten zu tun und ist abhängig von der Mitarbeit von Kind und Eltern.

In der Regel kommt es zu einer Beratung bei: Auffälligkeiten in der Lautbildung (/r/, /sch/, /s/ usw..), Unsicherheiten in der Grammatik (z.B. falsche Nebensätze), leichte Stimmstörungen (z.B. Heiserkeit). Teilweise kommt es auch vor, dass das Kind nach einer Beratung noch nicht die gewünschten Fortschritte machen konnte. Dann kann es anschliessend noch zu einer Therapiephase kommen.

Kinder, die bei einer Abklärung grössere Auffälligkeiten zeigen, erhalten direkt die Empfehlung zu einer Therapie.

Warum machen wir Therapiepausen in der Logopädie?

Eine Therapie findet grundsätzlich in Phasen statt. Therapiepausen sind somit Teil des logopädischen Therapiekonzepts. Die Entscheidung für eine Therapiepause liegt in der Fachkompetenz der Logopädin und kann aus den unten aufgeführten Gründen erfolgen:

  • Die vereinbarten Therapieziele wurden erreicht und/oder das Kind zeigt beobachtbare Fortschritte.
  • Das Kind zeigt gute und aktive Strategien im Alltag.
  • Die Pause kann zum Ziel haben, die Eigenverantwortung des Kindes und der Eltern zu fördern, zu fordern und bewusst zu machen.
  • Bei Stagnation sprachlicher Entwicklungsschritte kann es sinnvoll sein, Reifungsprozesse abzuwarten.
  • Sind sprachliche Entwicklungsschritte erfolgt, dienen Therapiepausen der Festigung.
  • Pausen können auch dazu beitragen, bei Therapiemüdigkeit die Motivation zurückzugewinnen und die Wirksamkeit der Therapie zu erhöhen.
  • Bei hoher Belastung des Familiensystems kann eine Therapiepause Entlastung bringen.
  • Eine andere Therapiemethode hat Priorität, wie z.B. Psychomotorik- oder Ergotherapie.

Das Ziel der Therapie ist nicht die Auffälligkeiten zu «heilen», sondern der Entwicklung einen Impuls zu geben und die Begleitpersonen zu beraten, damit das Kind im Alltag selbst Fortschritte machen kann.

Wie kann ich das Kind zuhause unterstützen?

Um das Kind allgemein sprachlich zu fördern, können die Eltern:

  • Sprachvorbild sein: einfache und angepasste Sprache verwenden
  • Familiäre Kommunikation fördern: Gespräche führen am Mittagstisch oder als Abendritual, Kind in alltägliche Arbeiten miteinbeziehen und sprachlich begleiten (z.B. Kochen, Gartenarbeit, Tisch decken usw.)
  • Korrektives Feedback geben: fehlerhafte Äusserungen des Kindes korrekt wiederholen (z.B. Kind: “Da Bus!”, Eltern: “Ja, da kommt der Bus!”)
  • Bilderbücher zusammen anschauen und Geschichten erzählen
  • Spiele spielen, Kinderlieder und Verse im Alltag einbauen
  • Witze erzählen

Um das Kind während der Therapiephase zu unterstützen, ist es wichtig, dass die Inhalte der Therapie auch zu Hause regelmässig geübt werden. Dabei ist es förderlich, wenn mehrmals wöchentlich kurze Übungssequenzen durchgeführt werden.

Warum wird in der Logopädie gespielt?

Das Spiel bietet viele Möglichkeiten zur Kommunikation und ist die natürliche Form des kindlichen Lernens. Die Spiel- und Sprachentwicklung stehen in einem engen Zusammenhang. Wir nutzen das Spiel gezielt, um die Kinder in ihrer sprachlichen Entwicklung zu unterstützen.

Gibt es Kriterien für eine Therapie bei mehrsprachigen Kindern?

Bei einer auffälligen Zweitsprachenwicklung ist es sinnvoll zu überprüfen, ob der “Deutsch als Zweitsprache”-Unterricht (DAZ) in der Schule ausreicht oder das Kind zusätzlich logopädische Therapie braucht. Der DAZ-Unterricht findet in der Schule statt.

  • Kriterien für eine logopädische Therapie sind:
  • Die Sprachentwicklung des Kindes ist auch in der Erstsprache nicht altersentsprechend entwickelt.
  • Das Kind hat kaum aktive Strategien für den Zweitspracherwerb oder es kommt zu einer Stagnation im Deutscherwerb.
  • Der Leidensdruck ist gross und das Kind findet sich in der Gruppe nicht zurecht.

In welcher Sprache soll ich mit meinem Kind sprechen?

Eltern sollen mit ihrem Kind in ihrer Erstsprache oder in der Sprache sprechen, in der sie sich am wohlsten fühlen. Sind Elternteile kompetent mehrsprachig, kann auch in mehreren Sprachen mit dem Kind gesprochen werden. Es ist grundsätzlich für ein Kind kein Problem, mit mehreren Sprachen aufzuwachsen. Damit das Kind auch Deutsch lernen kann, ist es wichtig, dass es häufig Deutschkontakt hat. Dies kann auf dem Spielplatz, in der Spielgruppe oder in der KiTa geschehen.

Wann hat ein Kind logopädischen Therapiebedarf, wann hat es Förderbedarf?

Im schulischen Umfeld findet die Sprachförderung in der Gruppe statt. Davon können alle Schulkinder profitieren. Im DAZ (Deutsch als Zweitsprache) werden zudem Lernende unterrichtet, welche noch keine oder wenig Deutschkenntnisse haben. Die Sprachförderung orientiert sich mehrheitlich an einem Lehrmittel. Von der Sprachförderung können Kinder, welche Deutsch erwartungsgemäss lernen, optimal profitieren.

Logopädischen Therapiebedarf haben Kinder mit einer diagnostizierten Sprachstörung. Diese Kinder zeigen auch im Erwerb der Erstsprache Schwierigkeiten. In der logopädischen Therapie wird kleinschrittig und ganzheitlich an den nächsten sprachlichen Entwicklungszielen der Kinder gearbeitet. Sie findet grundsätzlich im Einzelsetting am Logopädischen Dienst statt.

Braucht es IF (integrative Förderung in der Schule) oder logopädische Therapie bei einer Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit?

In der Regel ist die IF-Lehrperson zuständig für Lese- und Schreibschwierigkeiten. Ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche Folge einer Sprachentwicklungsstörung oder wurde diese beim Schulpsychologischen Dienst diagnostiziert (ab 3. Klasse), kann die Logopädin beigezogen werden, falls die schulische Unterstützung nicht ausreicht. Je nach Situation kann eine Therapiephase von drei bis sechs Monaten durchgeführt werden. Dabei spielt die Beratung des Umfelds eine wichtige Rolle.

Wann wird ein Kind zur Abklärung eines Sonderschulbedarfs im Bereich Sprachentwicklung bei der Dienststelle Volksschulbildung angemeldet?

Hat die Logopädin den Verdacht auf einen Sonderschulbedarf, erfolgt in Zusammenarbeit mit der Schule eine Anmeldung zur Abklärung am Fachdienst für Sonderschulabklärungen an der Dienstelle für Volksschulbildung. Mehrere Bereiche der Sprache und des Sprechens müssen erheblich betroffen sein (Aussprache, Wortschatz- und Satzentwicklung, Sprachverständnis, Kommunikation).

Folgende Kriterien müssen für eine Anmeldung am Fachdienst für Sonderschulabklärungen erfüllt sein:

  • Schwere Störungen des Sprechens und der Sprache, bei denen die normalen Muster des Spracherwerbs von frühen Entwicklungsstadien an beeinträchtigt sind
  • Schwerwiegende Beeinträchtigung von Aktivität und Partizipation im schulischen Bereich aufgrund der diagnostizierten Behinderung
  • schwere expressive oder rezeptive Sprachentwicklungsstörungen
  • Kombinationen expressiver und rezeptiver Sprachentwicklungsstörungen
  • sehr schwere Lese-Rechtschreibstörungen als Teilsymptomatik bei schweren Sprachentwicklungsstörungen
  • schwere Formen der LKGS-Fehlbildung (Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte)
  • bei mehrsprachigen Kindern schwere spezifische Sprachentwicklungsstörung in der Erst- und Zweitsprache

(aus Kriterien für eine Sonderschulzuweisung. Dienststelle Volksschulbildung, Mai 2024)

Wir führen ziel- und lösungsorientiert mit einem partizipativen Führungsstil.

aus dem Leitbild